Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Letzte Aktualisierung: Januar 2026

Anbieter

Maximzockstlots-ch
Hauptstrasse 123, 8280 Kreuzlingen, Schweiz
E-Mail: maximzockstlots-ch@hotmail.com

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") gelten für alle Verträge über Dienstleistungen im Bereich Content Creation, Social Media Marketing und verwandte kreative Dienstleistungen zwischen Maximzockstlots-ch (nachfolgend "Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend "Auftraggeber").

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind.

(2) Ein Vertrag kommt zustande durch:

(3) Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch den Auftragnehmer.

§ 3 Leistungsumfang

(1) Der Auftragnehmer erbringt Dienstleistungen im Bereich:

(2) Der genaue Leistungsumfang wird in der individuellen Auftragsbestätigung oder im Dienstleistungsvertrag festgelegt.

(3) Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung seiner vertraglichen Verpflichtungen qualifizierter Dritter (Subunternehmer) zu bedienen, bleibt jedoch gegenüber dem Auftraggeber verantwortlich.

(4) Änderungen oder Ergänzungen des Leistungsumfangs nach Vertragsschluss bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und können zu einer Anpassung der Vergütung führen.

§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Unterlagen rechtzeitig und vollständig zur Verfügung zu stellen.

(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer zeitnah Feedback zu Entwürfen und Zwischenergebnissen zu geben.

(3) Verzögerungen, die auf unzureichende oder verspätete Mitwirkung des Auftraggebers zurückzuführen sind, berechtigen den Auftragnehmer zur Verlängerung der Leistungsfristen und gegebenenfalls zur Berechnung zusätzlicher Kosten.

(4) Der Auftraggeber versichert, dass er über alle erforderlichen Rechte an den zur Verfügung gestellten Materialien verfügt und stellt den Auftragnehmer von etwaigen Ansprüchen Dritter frei.

§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Es gelten die im Angebot bzw. in der Auftragsbestätigung genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

(2) Zahlungsbedingungen:

(3) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(4) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu berechnen.

(5) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen ist der Auftragnehmer berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen.

(6) Aufrechnung durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.

§ 6 Lieferfristen und Terminen

(1) Lieferfristen und Termine sind nur verbindlich, wenn sie vom Auftragnehmer ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

(2) Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor vollständiger Klärung aller Ausführungsdetails und Bereitstellung aller vom Auftraggeber zu liefernden Unterlagen.

(3) Bei höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren, vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Umständen verlängern sich die Fristen angemessen.

(4) Gerät der Auftragnehmer in Verzug, ist der Auftraggeber verpflichtet, eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen zu setzen.

§ 7 Urheberrechte und Nutzungsrechte

(1) Alle im Rahmen der Leistungserbringung erstellten Werke (Texte, Grafiken, Videos, Konzepte etc.) sind urheberrechtlich geschützt.

(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung das nicht-exklusive, zeitlich und räumlich unbeschränkte Nutzungsrecht an den vertraglich vereinbarten Leistungen für die vereinbarten Zwecke.

(3) Exklusive Nutzungsrechte bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung und werden gesondert vergütet.

(4) Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die erstellten Arbeiten zu Referenzzwecken zu nutzen und zu veröffentlichen, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.

(5) Entwürfe, Konzepte und Zwischenergebnisse dürfen vom Auftraggeber nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Auftragnehmers verwendet werden.

§ 8 Abnahme und Korrekturen

(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, erbrachte Leistungen innerhalb von 7 Werktagen nach Übermittlung zu prüfen und abzunehmen oder begründete Änderungswünsche mitzuteilen.

(2) Im Preis inbegriffen sind bis zu zwei Korrekturschleifen. Weitere Änderungswünsche können nach Aufwand zusätzlich berechnet werden.

(3) Erfolgt keine Rückmeldung innerhalb der Prüfungsfrist, gilt die Leistung als abgenommen.

(4) Wesentliche Änderungen des ursprünglichen Auftrags können zu einer Neukalkulation führen.

§ 9 Gewährleistung

(1) Der Auftragnehmer gewährleistet, dass die erbrachten Leistungen mit der erforderlichen Sorgfalt und nach den anerkannten fachlichen Standards ausgeführt werden.

(2) Mängel sind vom Auftraggeber unverzüglich nach Entdeckung schriftlich zu rügen.

(3) Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer das Recht zur Nachbesserung innerhalb angemessener Frist.

(4) Schlägt die Nachbesserung zweimalig fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.

(5) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Abnahme der Leistung.

§ 10 Haftung

(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

(2) Für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Haftung ist in diesem Fall auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3) Die Haftung ist in jedem Fall auf die Höhe der Auftragssumme begrenzt, maximal jedoch auf CHF 50'000.

(4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen. Der Auftragnehmer haftet nicht für Datenverlust.

(5) Für Inhalte, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt oder deren Verwendung er anordnet, übernimmt der Auftragnehmer keine Haftung. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.

§ 11 Vertraulichkeit

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten.

(2) Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses.

(3) Ausgenommen sind Informationen, die öffentlich bekannt sind oder rechtmäßig von Dritten erlangt wurden.

§ 12 Kündigung

(1) Verträge über einzelne Projekte enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.

(2) Dauerschuldverhältnisse (z.B. laufende Betreuungen) können von beiden Parteien mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden.

(3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.

(4) Kündigungen bedürfen der Schriftform.

(5) Bei Kündigung durch den Auftraggeber sind bereits erbrachte Teilleistungen zu vergüten.

§ 13 Datenschutz

(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unserer Datenschutzerklärung und den geltenden Datenschutzbestimmungen (DSGVO, DSG).

(2) Beide Parteien verpflichten sich, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten.

(3) Detaillierte Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer separaten Datenschutzerklärung.

§ 14 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Schweiz unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Kreuzlingen, Schweiz, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.

Wichtiger Hinweis

Diese AGB sind Bestandteil aller Verträge mit Maximzockstlots-ch. Mit der Beauftragung unserer Dienstleistungen erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Bitte lesen Sie diese sorgfältig durch und kontaktieren Sie uns bei Fragen.

Kontakt

Bei Fragen zu unseren AGB kontaktieren Sie uns bitte:

Maximzockstlots-ch
Hauptstrasse 123, 8280 Kreuzlingen, Schweiz
E-Mail: maximzockstlots-ch@hotmail.com

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wurden erstellt unter Berücksichtigung des schweizerischen Obligationenrechts (OR) und gelten ab Januar 2026.